IKT-Drittparteienrisiko:
Compliance
in Rekordzeit
ExAM ist eine kostengünstige und sofort verfügbare Möglichkeit Ihre regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Effizienz, Konformität und schnelle Implementierung.
ExAM in a nutshell
Vollständiger Auslagerungsprozess gem. regulatorischer Anforderungen
Unter Berücksichtigung der Anforderungen der MaRisk, EBA-Leitlinien sowie der DORA-Verordnung können Sie in ExAM den vollständigen Auslagerungsprozess durchlaufen und Ihre Drittbezüge bewerten.
Vermeidung von Feststellungen und Nutzung von Best Practices
Im ExAM sind Feststellungen aus diversen Prüfungen (z.B. Sonderprüfungen nach §44 KWG) berücksichtigt. Durch die Nutzung von ExAM vermeiden Sie Standard-Feststellungen und können von der technischen Umsetzung von Best Practices profitieren.
Implementierung
ExAM basiert auf Excel. Dadurch, dass das MS Office Paket so gut wie überall im Einsatz ist, können Sie mit Aushändigung von ExAM sofort loslegen.


Einstellungsbereich
ExAM verfügt über einen umfassenden Einstellungsbereich über welchen Sie, ohne jegliche Excel- oder Entwicklerkenntnisse, Ihre Einstellungen vornehmen können (z.B. die Anpassung der Risikoanalyse-Fragen, Anpassung von Klassifizierungs-Fragebögen, etc.).
Schulung & Training
Sowohl für die 3rd, 2nd als auch die 1st Line stehen, über unsere TPRM-Masterclass Schulungsvideos zur Verfügung.
In allen Videos wird neben der reinen Technik auch der regulatorische Hintergrund der jeweiligen Funktion erläutert und erweitert dadurch das Fachwissen im Bereich Auslagerungsmanagement.
Individuelle Anpassbarkeit
Sofern Sie noch mehr Individualisierung wünschen, können wir für Sie oder Sie selbst Änderungen an ExAM vornehmen. Sofern Sie dies selber tun möchten, steht eine umfangreiche videobasierte IDV-Dokumentation zur Verfügung.


ExAM - Flatrate
Erhalten Sie mind. 2 x pro Jahr ein ExAM-Update mit der Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen und verbesserter Usability.


Anwender fokussiert
Wir entwickeln für Sie! In der TPRM-Masterclass haben Sie die Möglichkeit Erfahrungsberichte zu ExAM zu verfassen, sich mit anderen Usern auszutauschen und Wünsche zu äußern. Wir berücksichtigen, sofern sinnvoll für alle User umsetzbar, Ihre Wünsche und Anpassungshinweise.
Funktionen im Detail
Übersicht
In der Übersicht erhalten Sie eine Darstellung über den aktuellen Bearbeitungsstand, das Ergebnis der Risikoanalyse, eine Übersicht der Risiken, eine Wesentlichkeitseinschätzung und eine Bewertung der Weiterverlagerungen. Des Weiteren steht Ihnen eine Druck-Funktion aller wesentlichen Eingaben zur Verfügung.
Initiierung
Bei der Initiierung werden die Angaben der Stammdaten erfasst und es erfolgt eine Warengruppenabfrage die zu einer automatischen Klassifizierung und weitergehenden Handlungsaufforderungen führt.
Klassifizierung
Anhand eines durch Sie anpassbaren Fragenkataloges, können Sie Ihren Drittbezug in die Kategorien:
- Auslagerung
- Sonstiger Fremdbezug IT
- Sonstiger Fremdbezug Non-IT
klassifizieren.
IKT-Prüfung
Anhand eines durch Sie anpassbaren Fragenkataloges, können Sie Ihren Drittbezug in die Kategorien:
- Keine IKT-Dienstleistung
- Wesentliche IKT-Dienstleistung
- Nicht wesentliche IKT-Dienstleistung
klassifizieren.
Zulässigkeitsprüfung
Anhand eines durch Sie anpassbaren Fragenkataloges, können Sie die Zulässigkeit Ihres Drittbezuges überprüfen.
Weiterverlagerungen
Sie können im ExAM alle Weiterverlagerungen erfassen und diese sowohl hinsichtlich eines Auslagerungstatbestandes als auch eines IKT-Tatbestandes klassifizieren. Ebenso ist es möglich alle Stammdaten zu jeder einzelnen Weiterverlagerung zu hinterlegen, um diese Daten im Auslagerungs- und Informationsregister zu nutzen.
Risikoanalyse Sachverhalt
Im Rahmen der Risikoanylse Sachverhalt können Sie die prozessbezogenen Risiken betrachten und bewerten. Ebenso ist es möglich automatisierte Steuerungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Antworten zu generieren und somit gleichartige Bezüge gleichartig zu steuern.
Alle Fragen können von Ihnen angepasst werden und mit Gewichtungen und Triggern versehen werden.
Risikoanalyse Dienstleister
Im Rahmen der Risikoanylse Dienstleister können Sie die Dienstleister bezogenen Risiken betrachten und bewerten. Ebenso ist es möglich automatisierte Steuerungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Antworten zu generieren und somit gleichartige Bezüge gleichartig zu steuern.
Alle Fragen können von Ihnen angepasst werden und mit Gewichtungen und Triggern versehen werden.
Ergebnis Risikoanalyse
Das Ergebnis der Risikoanalyse wird anhand eines Score-Wertes sowie der Überprüfung von K.O.-Kriterien ermittelt. Auf Basis der Ergebnisse wird ebenfalls eine Wesentlichkeit sowie automatisierte Steuerungsmaßnahmen ermittelt.
Um den Anforderungen an eine Szenarioanalyse gerecht werden zu können, falls diese nicht in anderen Abteilungen Ihres Hauses erfolgt, haben Sie die Möglichkeit eine oder mehrere Szenarioanalysen zu hinterlegen.
Sie erhalten eine vollständige Übersicht der Risiken des jeweiligen Drittbezuges und können bei Bedarf weitere individuelle Steuerungsmaßnahmen hinzufügen.
Risikoanalyse Weiterverlagerungen
Ermitteln Sie im Rahmen einer Weiterverlagerungs-Risikoanalyse die Wesentlichkeit Ihrer Weiterverlagerungen. Sie bestimmen selbst für welche Weiterverlagerungen die Risikoanalyse gemacht wird und können die Fragen der Risikoanalyse anpassen.
Exit-Management
Im Bereich Exit-Management können Sie Handlungsoptionen auswählen und Ausstiegsprozesse umfangreich beschreiben. Hierbei unterstützt Sie das Template bei der Strukturierung und der Berücksichtigung der wesentlichen Inhalte.
Genehmigungen
In Abhängigkeit der Klassifizierung sind unterschiedliche Entscheidungsträger einzubinden. Dies können Sie im Einstellungsbereich frei wählen, sodass Sie für einen sonstigen Fremdbezug IT nicht die gleichen Entscheider wie für einen Auslagerungssachverhalt nutzen müssen.
Vertrags-Prüfung
In Abhängigkeit der Klassifizierung unterliegt Ihr Vertrag unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen. Diese können Sie hier frei hinterlegen und deren Einhaltung somit tracken, sofern nicht Ihr Standard-Vertrag genutzt wird.
Stammdaten
Die im Prozess eingegebenen Stammdaten werden automatisch in den Bereich "Stammdaten" übertragen. Um das Auslagerungsregister füllen zu können, fehlen jedoch noch Daten. Diese können Sie an dieser Stelle hinterlegen. Sofern Sie noch weitere indivdiduelle Felder benötigen, haben wir für Sie 30 Freifelder zur Verfügung, die Sie ohne Excel- oder Entwicklerkenntnisse im Einstellungsbereich jederzeit zuschalten können. Die Stammdaten können Sie in strukturierter Weise exportieren, um diese für z.B. das Auslagerungs- oder Informationsregister zu verwenden.
Einstellungen
Unter Einstellungen können Sie folgende Funktionen bearbeiten:
- Klassifizierung
- IKT-Prüfung
- Zulässigkeitsprüfung
- Risikoanaylse Sachverhalt
- Risikoanalyse Dienstleister
- Risikoanalyse Sachverhalt (Weiterverlagerungen)
- Risikoanalyse Dienstleister (weiterverlagerungen)
- Cluster
- Steuerungsmaßnahmen
- Schwellenwert
- Zeitkritikalität
- Cloud
- Geschätzte Schadenshöhe
- Geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit
- Prozesse
- Grund der Bewertung
- Warengruppen
- Stammdaten
- Erläuterung Stammdaten
- Genehmigende Eibnheiten
- Vertrag-Prüfung
- IKT_Kategorie
- Ihr Logo
- Ihr Bild
Anwendungsfälle
Kürzlich regulierte Institute
Sofern Sie kürzlich Ihre Lizenz erhalten haben und somit Anforderungen an das Auslagerungsmanagement erfüllen müssen, eignet sich ExAM hervorragend für Ihre initiale Grundcompliance.
Institute, die zügig eine Compliance herstellen wollen
Sie sind aktuell noch in der Umsetzungsphase der Anforderungen von z.B. DORA und brauchen trotzdem zeitnah eine Grund-Compliance? Dann nutzen Sie hierfür ExAM.
Institute mit kleiner bis mittlerer Auslagerungsanzahl
Sie haben eine geringe Anzahl an Auslagerungen und IKT-Dienstleistungen und der Kauf eines workflowgesteuerten Auslagerungsmanagement-Tools ist betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll? Dann schauen Sie sich gerne ExAM an. Es bildet die Nische zwischen Standard-Excel-Lösungen und einem umfassend technisch unterstütztem Auslagerungsmanagement-Tools.
Institute, die Budget einsparen möchten
Aktuell steht kein Budget für ein umfangreiches und workflowbasiertes Auslagerungsmanagement-Tool zur Verfügung? Dann werfen Sie einen Blick auf ExAM und bewerten Sie für sich, ob Ihnen diese Lösung im Vergleich zum Status Quo weiterhelfen kann.


Übergangs-Lösung für bestehendes Tool
Sie nutzen aktuell ein Auslagerungsmanagement-Tool, aber dieses ist noch nicht regulatorisch konform? Es fehlen z.B. die Betrachtung der durch DORA vorgegebenen Risiken der Risikoanalyse oder Sie haben kein Klassifizierungsschema für IKT-Dienstleistungen? Dann nutzen Sie ExAM als Zwischenlösung und gerne als Basis für Ihre fachlichen Anforderungen an Ihr eigenes Auslagerungsmanagement-Tool.
Dienstleister regulierter Institute
Sie sind Dienstleister von regulierten Instituten? Dann werden Sie künftig vermehrt nach Ihren Prozessen der Dienstleistersteuerung gefragt werden. Denn diese sind durch die Institute nun zu bewerten.
Über die Nutzung von ExAM sind Sie nah am Kundenprozess und werden damit leicht und zufriedenstellend durch die Fragestellungen Ihrer Kunden kommen.
FAQ
Ist es möglich eigene Fragen im ExAM zu hinterlegen?
Ja, Sie können alle Fragebögen individuell im Einstellungsbereich anpassen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit Fragen, Antwortmöglichkeiten, Erläuterungen, Gewichtungen und K.O.-Trigger zu setzen.
Auf welcher technischen Platform basiert ExAM?
ExAM basiert auf Excel von Microsoft. Sofern Sie das MS Office Paket nutzen, können Sie nach Erhalt von ExAM sofort starten.
Handelt es sich bei dem Tool um eine IDV?
Ja, ExAM basiert auf Excel und nutzt ebenfalls Makros. Hierfür steht eine umfangreiche videobasierte IDV-Dokumentation zur Verfügung. Auf Basis dieser Dokumentation können entweder wir für Sie oder Sie in Eigenregie Änderungen an ExAM vornehmen.
Was ist der Lieferumfang?
Sie erhalten beim Kauf von ExAM
- ExAM (.xlsm - Datei)
- Eine videobasierte IDV-Dokumentation
- ExAM Lernvideos für alle 3 Lines of defense
- Zugang zur Community der TPRM-Masterclass
- Optional: Vorbefüllte Fragebögen
- Optional: Kundenindividuelle Weiterentwicklungen
- Optional: Beratungs- und Schulungsleistungen
Bin ich mit der Nutzung von ExAM zu 100 % compliant?
Sie erhalten mit ExAM eine sehr gute Grund-Compliance. Das Versprechen einer 100 % Compliance kann Ihnen kein Anbieter seriös machen. In Abhängigkeit Ihres Geschäftsmodells und ihrer Organisationsstrukturen kann es notwendig sein z.B. weitere Fragen in der Risikoanalyse aufzunehmen oder nicht anwendbare Fragen zu streichen. Daher gehen wir mit Ihnen bei der Übergabe von ExAM alle kritischen Punkte durch und versuchen gemeinsam mit Ihnen nah an die 100 % zu kommen.
Was kostet ExAM?
Wir bieten ExAM mit unterschiedlichen Zusatzleistungen an. Damit Sie ein Gefühl für die Kosten bekommen geben wir Ihnen hier gerne ein paar Eckdaten:
- ExAM (ohne Vorkonfiguration, ohne Inhalte): Einmalig 4.900 EUR (netto)
- ExAM (inkl. Vorkonfiguration und Inhalten wie z.B. der Risikoanalyse, Klassifizierungsschema, etc.): Einmalig 14.900 EUR (netto)
- ExAM-Flatrate: Jährlich 990 EUR (netto)
Zusätzlich können Sie Beratungsleistungen, Schulungsdurchführungen oder Weiterentwicklungen dazubuchen. Hierfür berechnen wir branchenübliche Tagessätze.
In Summe sind die Kosten für ExAM deutlich geringer als die Kosten die Ihnen intern und ggfs. sogar durch externe Unterstützung entstehen, um z.B. die DORA-relevanten Inhalte zu erarbeiten und umzusetzen.
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Outsourcing Glossar
§44er Prüfung
Eine 44er-Prüfung bezeichnet eine Sonderprüfung gemäß §44 Kreditwesengesetz. Diese Prüfung dient der Überwachung und Kontrolle von Finanzdiensleistern und wird entweder anlassbezogen, ad hoc oder auf Antrag durchgeführt. Prüfinstanz ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
1st Line of Defence (First Line)
Sie ist Bestandteil des Three Lines of Defense-Models (3LoD-Modell). Die 1st Line ist die erste Verteidigungslinie eines Instituts im Hinblick auf Identifizierung und Bewertung von Risiken. Mitarbeitende der 1st Line sind im operativen Geschäft angesiedelt und in dieser Funktion verantwortlich für das Risikomanagement. Neben der 1st Line sind die weiteren Bestandteile des 3loD-Modells die 2nd Line of Defense und die 3rd Line of Defense.
2nd Line of Defense (Second Line)
Sie ist Bestandteil des Three Lines of Defense-Models (3LoD-Modell). Die 2nd Line ist die zweite Verteidigungslinie für das Risikomanagement in einem Institut. Sie hat eine Kontrollfunktion und überwacht innerhalb dieser die Aktiväten der ersten Verteidigungslinie (1st Line of Defense). Sie ist den Kontrolltätigkeiten der 3rd Line of Defense unterstellt.
3rd Line of Diefense (Third Line
Sie ist Bestandteil und höchste Stufe des Three Lines of Defense-Modells (3LoD-Modell). Die dritte Verteidigungslinie wird üblicherweise von der Internen Revision eingenommen. In ihrer Funktion vollzieht sie unabhängige Prüfungen und bewertet die Wirksamkeit und die Kontrollen des Riskomanagements. Die Interne Revision berichtet direkt an die Geschäftsführung oder den Aufsichtsrat.
3LoD-Modell
Das 3LoD-Modell ist ein Konzept für das Risikomanagement in Organisationen. Es teilt die Verantwortlichkeiten für das Risikomanagement in drei Bereiche auf: die 1st Line, die 2nd Line und die 3rd Line. Das 3LoD-Modell hilft Organisationen, Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu steuern. Außerdem sorgt es für eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten.
Anzeigenpflicht
Finanzinstitute müssen wesentliche Aktivitäten und Prozesse, die auf andere Unternehmen ausgelagert werden sollen, anzeigen. Zu melden ist bereits die Absicht einer solchen wesentlichen Auslagerung - üblicherweise nach Finalisierung der Risikoanlyse innerhalb derer die Wesentlichkeit festgestellt wurde - und nach Vertragsunterzeichnung dann der Vollzug. Die Meldung erfolgt elektronisch über das für das Institut zuständige Portal. LSIs melden ihre Auslagerungen über das MVP-Portal der Bafin. SIs nutzen das IMAS-Portal der Europäischen Zentralbank. Neben der Absicht und dem Vollzug, ist außerdem eine Änderungsanzeige zu erstellen, sofern sich wesentliche Änderung an der Auslagerung ergeben haben. Auch schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit der Auslagerung sind über das jeweilige Portal anzuzeigen.
Anzeigenverordnung
Die Anzeigenverordnung regelt das Erfordernis des Anzeigens von wesentlichen Auslagerungen. Gemäß §24 (1) Nr. 19 KWG i.V.m. § 3 (5) AnzV müssen Finanzinstitute wesentliche Aktivitäten und Prozesse, die auf andere Unternehmen ausgelagert werden sollen, anzeigen. Die Anzeigenverordnung konkretisiert damit die im KWG und anderen Gesetzen (FISG, WpIG) enthaltenen Anzeigenpflichten.
Auslagerung
Eine Auslagerung - auch Outsourcing genannt - liegt vor, wenn Finanzinstitute bank- oder finanzgeschäftliche Aufgaben, Funktionen oder Prozesse sowie institutstypische Dienstleistungen an externe Dienstleister übertragen.
Auslagerungsregister
Ein Auslagerungsregister ist ein zentrales Verzeichniss, welches von Finanzinstituten geführt werden muss. Es dokumentiert alle Auslagerungsvereinbarungen über eine Vielzahl verschiedener Attribute. Das Erforderniss eines Auslagerungsregisters ist sowohl in der MaRisk als auch in den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen festgelegt. Davon zu unterscheiden ist das durch die EU-Verordnung 2022/2554 (DORA) verpflichtend zu führende Informationsregister.
Delegierte Verordnung
Eine delegierte Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union. Das Europäische Parlament und der Rat ermächtigen die Europäische Kommission, nicht wesentliche Elemente bestehende Gesetzgebungsakte zu ergänzen oder anzupassen. Delegierte Verordnungen sind rechtsverbindlich und treten in Kraft, wenn Parlament und Rat keine Einwände haben. Ein Beispiel für eine Delegierte Verordnung sind die RTS - die Regulatory Technical Standards - die im Rahmen des Digital Operational Resiliance Act (DORA; EU 2022/2554) geschaffen wurden, um die Inhalte des DORA zu konkretisieren.
DORA
Abkürzung für Digital Operational Resiliance Act. Er ist eine Verordnung der Europäischen Union und auch als EU-Verordnung 2022/2554 bekannt. Er ist seit dem 17.01.2023 in Kraft. Ziel dieser Verordnung und der darin enthaltenen Vorgaben ist es, die europäischen Finanzmarkt zukünftig besser vor Cyberangriffen zu schützen. Die Vorgaben sollen innerhalb des Finanzmarkts einheitliche Risikomanagement-Standards schaffen, um es Instituten zu ermöglichen, angemessener, nachhaltiger und ohne große Beeinträchtigungen für den Geschäftsbetrieb und die Datensicherheit auf Bedrohungen zu reagieren. Unternehmen, die der DORA unterworfen sind, haben bis zum 17.01.2025 Zeit, die zahlreichen Anforderungen umzusetzen.
empty shell
Beschreibung eines zu vermeidenden Zustands: ein Finanzinstitut darf durch seine Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen nicht zu einer Briefkastenfirma oder "leeren Hülle" werden. Das Institut muss fähig und in der Lage sein, die Kontrolle über die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse zu behalten. Sichergestellt werden kann dies durch den Umstand, dass noch genügend Expertise und Ressourcen im Institut verbleiben ("retained organization"), um die ausgelagerten Aktiviäten und Prozesse angemessen zu überwachen und zu steuern.
ITS
Kurzform für Technical Implementation Standard oder Technischer Durchführungstandard. Im Rahmen des Digital Operational Resiliance Act (DORA) wurden im Rahmen von Durchführungsverordnungen auf EU-Ebene - nach Konsultationen eines Unterausschusses - einheitliche Umsetzungsvorgaben für die Anforderungen des DORA geschaffen. Dies erleichtert die Kontrolle und die Aufsichtsaktivitäten allgemein. Ein Beispiel ist das ITS zum Informationsregister. Die Einheitlichkeit wird hier über standartisierte Vorgaben erreicht, wie ein Finanzunternehmen die Daten rund um vertragliche Vereinbarungen mit IKT-Drittanbietern zu pflegen und zu aktualisieren hat.
JC SC DOR
Hierbei handelt es sich um die Abkürzung für eine separate Einheit des Joint Committee (JC) der ESAs, welche ein Sub-Committee (SC) für die Erarbeitung der RTS und ITS im Rahmen des Digital Operational Resiliance Act (DOR) gegründet haben.
Outsourcing
Outsourcing - oder Auslagerung - liegt vor, wenn Finanzinstitute bank- oder finanzgeschäftliche Aufgaben, Funktionen oder Prozesse an externe Dienstleister übertragen.
retained organization
Der Begriff "retained organization" steht für die Praxis, dass ein Finanzinstitut bestimmte Kernfunktionen und -prozesse intern behält, auch wenn es andere Aktivitäten und Prozesse auslagert. Dies gewährleistet, dass das Institut nicht zu einer "leeren Hülle" wird und weiterhin die Kontroll- und Steuerungsfähigkeit behält.
Schriftlich Fixierte Ordnung
Sie ist die Gesamtheit aller internen Richtlinien und Arbeitsanweisungen eines Unternehmens. Eine schriftlich fixierte Ordnung stellt sicher, dass alle Mitarbeiter Zugriff auf und Kenntnis über alle relevante Informationen zu Verfahren und Prozessen des Instituts haben. Üblicherweise werden in der SFO Strategien und Maßnahmen der Risikosteuerung erfasst; Verantwortlichkeiten festgelegt und Richtlinien zur Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderung niedergelegt.
Three Lines of Defense
Das Three Lines of Defense-Modell ist ein Konzept für das Risikomanagement in Organisationen. Es teilt die Verantwortlichkeiten für das Risikomanagement in drei Bereiche auf: die 1st Line, die 2nd Line und die 3rd Line. Das 3LoD-Modell hilft Organisationen, Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu steuern. Außerdem sorgt es für eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten.
TLPT
Kurzform für "Threat-led penetration testing" = bedrohungsgesteuerte Penetrationstests. Getestet wird die IT-Infrastruktur auf ihre Resilienz gegenüber Cyberangriffen oder menschlichen bzw. prozessualen Schwächen. Es werden echte Bedrohungen simuliert und vermutete Schwachstellen direkt angegriffen, um möglichst realitätsnähe die Sicherheit eines Systems zu überprüfen. Die Ergebnisse eines TLPT dienen besseren Vorbereitung auf tatsächliche Angriffe. Besondere Bedeutung erlangt diese Art des Testings durch den Digital Operational Resiliance Act (DORA), der den IKT-Drittdienstleister eines Finanzinstituts zur uneingeschränkten Teilnahme verpflichtet.
Whitelist
Der Begriff bezieht sich auf Teilziffer 1 des AT 9 der MaRisk und beschreibt eine Liste an Ausnahmetatbeständen, die nach Vorgabe der Bafin nicht dem Auslagerungsprozess und den damit verbundenen Vorgaben unterworfen werden müssen und demnach nie eine Auslagerung sein können, es sei denn, einer dieser Tatbestände ist nach institutseigener Definition oder Geschäftsmodell als solche zu klassifizieren.
(Zentrales) Auslagerungsmanagement
Das Zentrale Auslagerungsmanagement oder der zentrale Auslagerungsbeauftragte ist eine Funktion innerhalb eines Finanzinstituts. Diese Funktion ist für die Einhaltung und Weitergabe der regulatorischen Anforderungen in Bezug auf ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse verantwortlich. Sie ist der Geschäftsleistung direkt unterstellt. Die Hauptaufgaben des Auslagerungsmanagements sind unter anderem in Teilziffer 12 und 13 des AT 9 MaRisk beschrieben (Auszug): Unterstützung und Kontrolle der auslagernden Fachbereiche, Koordination der Risikoanalyse, Dokumentation aller Auslagerungen (Auslagerungsregister), Berichtspflichten.
ExAM ist ein Produkt der one.point.five TPRM Consulting & Services GmbH. Wir beraten Sie im Bereich Third Party Risk Management, insbesondere im Teilbereich Auslagerungsmanagement.
Rechtsdokumente
Kontakt
Hinnerk Heise
Geschäftsführer der one.point.five TPRM Consulting & Services GmbH